Ausschuss beendet Arbeiten an neuem Partei- und Wahlrecht

Vereinfachte Parteiengründung, „entmachtete“ Kreisratschefs

Bukarest (ADZ) - Der mit der Änderung des Wahlrechts beauftragte Parlamentsausschuss hat am Donnerstag seine Arbeiten beendet, über die Gesetzesänderungen haben nun als nächstes Ober- und Unterhaus zu befinden.

Der die Kommunalwahlen betreffende Gesetzentwurf behält zwar bezüglich der Bürgermeisterwahl das aktuelle Wahlsystem bei (Mehrheitswahlrecht und ein einziger Wahlgang), sieht in puncto Kreisratsvorsitzende, deren Stellvertreter sowie Vizebürgermeister allerdings eine Rückkehr zu dem bis 2004 geltenden, indirekten Wahlrecht vor – ein schwerer Schlag für die inzwischen einflussreichen Kreisratschefs, da sie künftig wieder aus den Reihen der Kreisräte gewählt und bei geänderten Mehrheitsverhältnissen problemlos abgesetzt würden. Geändert wurde nach Angaben des Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer, Valeriu Zgonea, auch das Parteirecht, einschließlich die Parteienfinanzierung.

Zgonea zufolge wurde insbesondere die Parteiengründung erheblich vereinfacht – fortan reiche dafür ein „Zusammenschluss von drei Bürgern“. Allerdings müssten politische Plattformen dann auch einige Auflagen erfüllen, etwa eine Satzung aufweisen und sich an Wahlen beteiligen, fügte Zgonea hinzu. Zufrieden zeigte sich der Kammerpräsident auch in Bezug auf die künftige Parteienfinanzierung – Wahlkämpfe sollen fortan nämlich ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert werden.