Bukarest (ADZ) - Das Oberhaus hat am Dienstag ein Gesetzesprojekt verabschiedet, das das Angebot des Lebensmitteleinzelhandels erheblich verändern könnte: Laut einschlägigem Gesetzentwurf sollen sämtliche Lebensmittelketten und -läden künftig Fleisch, Obst und Gemüse zu mindestens 51 Prozent aus heimischer Herkunft führen müssen und lediglich über die Wintermonate bis zu 70 Prozent importierte Saisonware anbieten dürfen. Verstöße gegen die neue Regelung sollen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Lei belegt werden. Der von der PSD eingebrachte Entwurf, der laut Urhebern der Unterstützung des Arbeitsmarkts, der heimischen Lebensmittelproduzenten sowie der Verbraucher dienen soll, muss nun als nächstes von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden. In einer ersten Stellungnahme begrüßte das Kartellamt die Gesetzesinitiative zurückhaltend – zwar könne sie das bestehende Frischwarenangebot zweifelsfrei optimieren, doch müssten die Regelungen weit mehr ins Detail gehen, vor allem bezüglich der kurzen Produktionskette. Wenig begeistert zeigten sich die Einzelhändler, die vom Senat wissen wollten, was zu tun sei, „wenn das Angebot am hiesigen Markt nicht groß genug ist oder es an Einzelprodukten mangelt?“, so die Exekutivvorsitzende des Verbands der Retailerketten (AMRCR), Delia Nica. Rechtsexperten geben indes zu bedenken, dass der Gesetzentwurf gegen etliche EU-Regelungen verstößt.