Bukarest (Mediafax/ADZ) - Staatspräsident Traian Băsescu hat Samstag, den 14. Dezember, um 23.56 Uhr das Gesetz über die Abhaltung von Volksbefragungen gegengezeichnet. Er hatte dieses Gesetz noch beim Verfassungsgericht angegriffen und dann die zehn Tage, während derer er es laut Verfassung gegenzeichnen muss, voll verstreichen lassen.
Das Gesetz legt eine Mindestbeteiligung an Referenden von 30 Prozent der Bürger fest, die auf den Wählerlisten stehen, tritt laut Verfassungsgericht aber erst ein Jahr nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Damit hängen zwei Ereignisse zusammen: die Präsidentenwahlen und die Ansetzung der Volksbefragung zur Änderung der Verfassung. Das Mandat von Traian Băsescu geht am 21. Dezember 2014 – das ist ein Sonntag – zu Ende. Zu dem Termin könnte der zweite Wahlgang der Präsidentenwahlen gleichzeitig mit der Volksbefragung zur Änderung der Verfassung festgesetzt werden.
Traian Băsescu hat allerdings vor Kurzem daran erinnert, dass das Mandat des Staatspräsidenten fünf Jahre beträgt, er aber im Sommer 2012 für zwei Monate nicht im Amt war. Er könne sich ans Verfassungsgericht wenden und diese zwei Monate anfordern. Dazu wird bemerkt, dass die USL vor schwierigen Entscheidungen steht und dass es bis zur letzten Minute schwer ist, Traian B²sescu loszuwerden.