Begründung für die U-Haft der Gebrüder Tate

Bukarest (ADZ) – Das Landgericht Bukarest, welches dem Antrag der Antimafiastaatsanwaltschaft (DIICOT) auf 30 Tage Untersuchungshaft der Gebrüder Andrew und Tristan Tate stattgegeben hat, begründet diesen Beschluss mit der außerordentlichen „Ernstheit der vorgeworfenen Verbrechen des Menschenhandels und der Organisation eines kriminellen Netzwerks“, was eine Freistellung nicht rechtfertigen würde. Die Richter hätten einen Modus Operandi festgestellt, vor dem die Zeugenaussagen „aussagekräftig und glaubwürdig“ seien. Die Gebrüder hätten eine „Fähigkeit“, vulnerable Frauen mit Versprechen einer langfristigen Beziehung anzulocken und deren Vertrauen, Zuneigung und Stabilitätsbedürfnis auszunutzen, um die Opfer danach unter physischem und psychischem Druck zum Drehen von Pornofilmen zu verpflichten. Ebenso schwerwiegend seien die Auswirkungen auf das „psychische und emotionale Gleichgewicht“ der Opfer sowie deren soziales Leben, begründen die Richter.