Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Europäische Kommission hat gegen Rumänien und weitere fünf Länder (Luxemburg, Polen, Tschechien, Schweden und Holland) beim Gerichtshof der EU Beschwerde eingelegt, weil diese die Gesetzgebung der Richtlinie 2014/59/EU nicht umgesetzt haben. Diese Richtlinie legt den Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen fest und wurde infolge der Finanzkrise erlassen. Während der Krise hätten die Mitgliedstaaten solche Institute unter Rückgriff auf das Geld der Steuerzahler retten müssen. Dem soll vorgebeugt werden. Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die Maßnahmen der Richtlinie anwenden. Das Gericht kann widrigenfalls eine tägliche Bestrafung verfügen.