Bukarest (ADZ) – Ein Einzelspruchkörper des Bukarester Landgerichts hat am Mittwoch einer Klage gegen den Beschluss 61/2.11.2021 des Corona-Krisenstabs der Hauptstadt (CMBSU) teilweise stattgegeben und die für ungeimpfte Hauptstadt-Einwohner erlassenen Einschränkungen weitgehend aufgehoben. De facto annullierte die Richterin, deren Urteilsbegründung noch aussteht, damit das digitale Covid-Zertifikat und die für geimpfte Bukarester geltenden Lockerungen – sowohl in puncto nächtlicher Ausgangssperre als auch beim Zugang zur Innengastronomie, zu Kinos, Sport- oder Kulturevents, Konferenzen, Einkaufszentren usw. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – sowohl die Hauptstadt-Präfektur als auch der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung können dagegen Einspruch einlegen.
Geklagt hatte ein Bukarester Jurastudent, der schon im Sommer gegen etliche Maßnahmen der Behörden zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Epidemie gerichtlich vorgegangen war. Die für die Causa zuständige Richterin Iulia Ursan vom Landgericht Bukarest ist nicht unumstritten – 2013 hatte sie zugunsten des inzwischen vorbestraften Medienzaren und Ex-Securitate-Spitzels Dan Voiculescu geurteilt.