Causa Kövesi: Rumänien will gegen EGMR-Urteil nicht berufen

Außenministerium: Das Urteil wird umgesetzt

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Bukarest (ADZ) - Die Regierung legt keine Berufung gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Causa Kövesi gegen Rumänien ein, sondern beabsichtigt, das dementsprechend seit Donnerstag rechtskräftige Urteil umzusetzen. Das teilte Außenminister Bogdan Aurescu am Mittwoch, dem letzten Tag der laufenden Berufungsfrist, mit.

Die liberale Minderheitsregierung unter Premierminister Ludovic Orban setzt damit ein starkes Zeichen: Die Urteilsumsetzung setzt nämlich eine Reihe von Rechtsänderungen voraus, um die Unabhängigkeit der Staatsanwälte und Chefankläger deutlich zu festigen. Konkret wird Rumänien infolge des rechtskräftigen EGMR-Urteils dem Ministerrat des Europarates nun in spätestens sechs Monaten ein Maßnahmenpaket vorlegen müssen, das Änderungen der drei wesentlichen Justizgesetze und möglicherweise sogar der Verfassung vorsieht, vor allem ihres Artikels 132, demzufolge die Staatsanwälte – im Unterschied zu den Richtern – „unter der Aufsicht“ des Justizministers stehen.

Die frühere oberste Korruptionsjägerin und gegenwärtige Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi hatte den EGMR bekanntlich Ende 2018 nach ihrer  Absetzung als DNA-Chefin angerufen und in ihrer Klage darauf verwiesen, dass ihr im Zuge ihrer vom damaligen Justizminister Tudrel Toader losgetretenen Abberufung weder ein faires Verfahren noch ein freier Zugang zur Justiz eingeräumt worden war. Die Straßburger Richter hatten daraufhin Anfang Mai einstimmig befunden, dass Rumänien damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt hat – de facto sei gegen Artikel 6, Abs. 1, sowie 10 bzw. das Recht auf ein faires Verfahren, auf freien Zugang zur Justiz sowie auf freie Meinungsäußerung verstoßen worden.