Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) in der Causa Kövesi harsch auf die Kritik von Präsident Klaus Johannis und Premier Ludovic Orban reagiert und jegliche Konsequenzen abgelehnt.
Eine namentlich ungenannt gebliebene „Mehrheit der Verfassungsrichter“ stellte in einer Pressemitteilung klar, dass das VG-Urteil von 2018, das die Abberufung der früheren DNA-Chefin angeordnet hatte, nicht der Grund für das Straßburger Urteil sei – der EGMR habe „über etwas anderes geurteilt“. Als „natürliche Person“ habe Kövesi in der Causa der damaligen Organstreitklage gar nicht verfahrensbeteiligt sein können, das vom EGMR beanstandete und Kövesi verwehrt gebliebene „faire Verfahren“ hätte „mit einem anderen Rechtsrahmen“ und nichts mit dem VG zu tun.
Die Verfassungshütern warfen Staatsoberhaupt und Premier vor, durch ihre Forderungen nach einer Urteilsrevidierung „die Eigenständigkeit des VG und seiner Richter schwer beeinträchtigt“ zu haben. Sie hätten sich zum einen „ungenauer Argumente“ bedient, zum anderen könnten VG-Urteile „von keiner Behörde zensiert werden“, so das Gremium.