Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat ein für die Abwicklung des Wiederaufbau- und Resilienzplans relevantes Urteil gefällt: Die Novelle zur Anhebung der Dienstrenten ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte verstößt gegen das Grundgesetz. Die Richter stellten einstimmig fest, dass das Gesetz zwei unterschiedliche Systeme zur Anpassung der Militärrenten vorsieht, die je nach Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung unterschiedliche rechtliche Regelungen anwenden. Diese ungleiche Behandlung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. In einer Beschwerde hatte das Ombudsamt zudem aufgezeigt, dass auch die finanziellen Mittel zur Umsetzung nicht gesichert waren. Laut Verfassung müsste bei Gesetzesinitiativen mit finanziellen Auswirkungen eine Prüfung der Haushaltsbelastung vorliegen. Diese war jedoch nicht rechtzeitig verfügbar, so das Ombudsamt.
Die Regierung wurde am 7. Oktober 2024 aufgefordert, eine finanzielle Bewertung des Gesetzes vorzunehmen und hätte bis zum 20. November 2024 dafür Zeit gehabt. Trotzdem wurde das Gesetz bereits am 5. November 2024 verabschiedet, also vor Ablauf der Frist, in der die Regierung ihre finanzielle Einschätzung hätte abgeben können.
Insgesamt wäre das Gesetz mit einem zusätzlichen monatlichen Haushaltsaufwand von rund 370 Millionen Lei verbunden gewesen.
Wäre das Gesetz in Kraft getreten, hätte Rumänien riskiert, 660 Millionen Euro aus dem Wiederaufbau- und Resilienzplan zu verlieren.