Bukarest (ADZ) - Der Antidiskriminierungsrat (CNCD) wird den rechtsnationalen ungarischen Regierungschef Viktor Orbán wegen seiner Ende Juli in Bad Tuschnad gehaltenen rassistischen Rede nicht mit einem Bußgeld belegen. Das Gremium entschied am Mittwoch, dass Orbán die für hohe Amtsträger üblichen internationalen Immunitäten von Gerichts- und Verwaltungsverfahren genießt, weswegen er hierzulande selbst im Fall eines privaten Besuchs nicht auf Verwaltungsebene abgestraft werden könne.
Jedoch ließ es sich das von Csaba Asztalos (UDMR) geleitete Gremium nicht nehmen, Orbáns hochumstrittene Äußerungen scharf zu verurteilen - der ungarische Premier habe durch sein rassistisches Vokabular ein „feindschaftliches und entwürdigendes Ambiente geschaffen“, so der CNCD.
Anzeige gegen Orbán hatte der Sonderberater von Regierungschef Nicolae Ciucă in Fragen der Bekämpfung von Antisemitismus und Xenophobie, PNL-Vize Alexandru Muraru, erstattet. Muraru hatte u.a. darauf verwiesen, dass der ungarische Premier seine umstrittene Rede im Rahmen eines privaten Aufenthalts in Rumänien und damit keineswegs während der Ausübung seiner Amtspflichten gehalten hatte.