Bukarest (ADZ/Mediafax) - Das Gericht des vierten Bukarester Stadtbezirks hat die Forderung mehrerer Opferanwälte, den rumänischen Staat durch das Gesundheits- und das Finanzministerium im Verfahren Colectiv haftbar zu machen, als unbegründet abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann jedoch noch Berufung eingelegt werden. Die Anwälte hatten angeführt, dass viele Brandverletzte wegen verspätet angeforderter Hilfe aus dem Ausland ihren Verletzungen erlegen seien – das Gesundheitsministerium sei somit seinen Pflichten nicht nachgekommen. Zudem wurde eine finanzielle Verfahrensbeteiligung des Finanzministeriums anvisiert, da die Clubbetreiber nicht in der Lage seien, später fällig werdende Entschädigungen allein zu tragen.