Bukarest (ADZ) - Die NGOs Expert Forum, Freedom House und das Zentrum für investigative Medien haben am Mittwoch die vom Obersten Magistraturrat (CSM) gebilligten Änderungen in puncto Zugang der Presse zu Strafakten gerügt. Laut neuen Regelungen bleibt Pressevertretern der Zugang zu Korruptionsakten während der Strafermittlungen verwehrt, selbst nach erhobener Anklage sollen ihnen bloß Exzerpte aus der Anklageschrift zur Verfügung stehen. Auch Beweismittel – etwa Abhörprotokolle – sollen für die Medien künftig tabu sein. Nach eigenen Angaben will der CSM damit eine auf Sensation ausgerichtete Berichterstattung unterbinden. Medien und Zivilgesellschaft argwöhnen jedoch, dass damit eher brisante Enthüllungen verhindert werden sollen.