Bukarest (ADZ) - Für den umstrittenen Politiker und Unternehmer Dan Voiculescu kommt es in diesen Tagen knüppeldick: Der Medienzar wurde am Donnerstagnachmittag zur Antikorruptionsbehörde DNA vorgeladen, wo ihm die Einleitung eines neuen Strafverfahrens wegen Erpressung zur Kenntnis gebracht wurde. Es ist bereits das dritte Strafverfahren gegen Voiculescu und das zweite, in dem ihm Erpressung zur Last gelegt wird.
Das neue Verfahren basiert auf Anzeigen mehrerer Unternehmer gegen den Ex-Securitate-Spitzel, nachdem er sie laut DNA „teils persönlich, teils über Mittelsmänner“ unter Androhung „diskreditierender TV-Beiträge über sie selbst, ihre Familien oder Geschäfte“ zur Unterzeichnung deftiger Werbeverträge mit seiner Mediengruppe „Intact“ gezwungen hatte.
Voiculescus Geschäftspraktiken bezeichnete die DNA als regelrechte „Schutzgelderpressung“. Anzeige erstatteten offenbar mindestens drei Unternehmer, darunter Nicolae Palfi und Octavian Creţu, Eigentümer des Erfrischungsgetränkekonzerns Romaqua, der u. a. das Mineralwasser Borsec abfüllt. Allein die von einem Unternehmer erpressten Werbeverträge sollen der Mediengruppe „Intact“ laut DNA mehr als 900.000 Euro eingebracht haben.
Erstmals wurde Voiculescu nun auch unter Aufsicht gestellt – u. a. erhielt er Ausreiseverbot. Beim Verlassen des DNA-Gebäudes bezeichnete der Beschuldigte das neue Verfahren als „Schweinerei“ – er kenne die Anzeigeerstatter, die nichts als „Lügenmärchen“ verbreiten würden, überhaupt nicht.
Schon der Vormittag war für den 68-Jährigen nervenaufreibend gewesen: Angesichts des Gerichtstermins vom 7. Juli beim Appellationsgericht Bukarest in der Strafakte „ICA“ über die Privatisierung des Instituts für Lebensmittelforschung versuchten seine Anwälte, die Gerichtsverhandlung noch in zwölfter Stunde zu vertagen. Nachdem die Ablehnung der zwei Richter der neuen Gerichtsinstanz am Vortag nichts gebracht hatte, stellten Voiculescus Verteidiger am Donnerstag einen Antrag auf Standortverlegung – die Instanz des Appellationsgerichts sei offensichtlich befangen, da sie alle Anträge der Verteidigung abgewiesen habe, so das Argument. Über eine eventuelle Standortverlegung muss nun das Oberste Gericht befinden, bis dahin geht der „ICA“-Prozess weiter.