Bukarest (ADZ/Mediafax) – Mit fünfjähriger Verspätung werden im September vorerst eine Million elektronische Gesundheitskarten ausgegeben, auf denen Patientendaten und die wichtigsten medizinischen Eckpunkte – etwa Blutgruppe und Rhesusfaktor, chronische Leiden, lebensbedrohliche Krankheiten und die eventuelle Bereitschaft zur Organspende – gespeichert sind. Auf Wunsch kann dort auch eine Kontaktperson eingetragen werden, die im Notfall zu benachrichtigen ist.
In Zukunft muss die Karte, die laut Gesetz bereits 2007 hätte eingeführt werden müssen, bei jedem Arztbesuch sowie in Krankenhäusern und Apotheken obligatorisch vorgezeigt werden. Zusammen mit dem elektronischen Rezept und der elektronischen Krankenakte ist sie Teil der informatischen Plattform der Krankenversicherungen (PIAS).
Über die Speicherung der medizinischen Daten, die der Hausarzt vornimmt, entscheidet jedoch der Patient. Auch der CNP soll aus Datenschutzgründen nicht auf der Karte gespeichert werden, statt dessen wird eine Versicherungsnummer vergeben. Kirchliche Organisationen machten sich dafür stark, dass auf der Karte nicht „card“, sondern „cardul“ stehen wird, denn ersteres rückwärts gelesen, ergibt - „drac“ (Teufel)!