Hermannstadt (ADZ) - Ein Gesetzesprojekt zur „Festsetzung und Zahlung von Entschädigungen für widerrechtlich vom kommunistischen Regime enteignete Immobilien“ wurde am Mittwoch auf der Internetseite der rumänischen Regierung veröffentlicht.
Der von der Regierung zur Diskussion gestellte Entwurf begrenzt Entschädigungszahlungen auf 15 Prozent des Immobilienwertes, während in bisherigen Entschädigungsverfahren die Alteigentümer 100 Prozent des Wertes erhielten. Die Entschädigungen sollen – abhängig von der Art des Hauses – in gleichen Raten innerhalb von 10 bis 12 Jahren ausgezahlt werden.
Die Vorschläge würden den „Entschädigungen“ ähneln, die Auswanderer in den 1980-er Jahren erhielten, heißt es in einer Pressemitteilung des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR). Prinzipiell zu begrüßen sei die vorgesehene Beschleunigung der Prozesse, allerdings gingen die Vorschläge zu Lasten der Betroffenen. Antragsunterlagen müssten innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht werden mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 30 Tage.
„Wir als deutsches Forum sind nicht einverstanden mit diesem Gesetzesprojekt“, erklärte Klaus Johannis, Vorsitzender des DFDR, am Donnerstag in Hermannstadt/Sibiu. „Der Gesetzentwurf enthält mehrere Dinge, die wir als unrechtmäßig einschätzen.“ Die Verfassung garantiere das Recht auf Eigentum zu 100 Prozent, nicht nur zu 15 Prozent. Eine Annahme des Gesetzes würde eine neuerliche Enteignung derjenigen bedeuten, die ihre „nationalisierten“ Immobilien bisher nicht zurückerstattet bekommen haben. In besonderem Maße betreffe dies die Kirchengemeinden der Minderheiten.