Bukarest (ADZ) – Den Auslandsrumänen drohen bei der Parlamentswahl von Anfang Dezember womöglich noch schlimmere Zustände als 2014: Wie die für die Diaspora zuständige Ministerin Maria Ligor am Dienstag bekanntgab, können anhand der im letzten Jahr verabschiedeten Wahlrechtsänderungen im Ausland de facto noch weniger Wahllokale eingerichtet werden als bisher.
Das neue Wahlrecht lasse deren Einrichtung nämlich nur in diplomatischen Vertretungen zu – was bedeute, dass z. B. in Italien, wo es bisher stets um die 50 Wahllokale gab, bloß noch etwa 10 organisiert werden können, so die Ministerin.
Darüber hinaus seien im elektronischen Wahlregister laut jüngstem Stand lediglich 4700 Auslandsrumänen erfasst, davon hätten rund 3700 die Briefwahl beantragt; Anträge von mindestens 100 im Wahlregister erfassten Auslandsrumänen betreffend neue Wahllokale in ihrer Region gebe es kaum. Die Regierung plane daher einen „chirurgischen Eingriff“ ins geltende Wahlrecht, um die bestehenden „Hindernisse“ schnellstmöglich zu beseitigen, so Ligor. Sollte die von der Regierung geplante Eilverordnung jedoch im Parlament durchfallen oder aus sonstigen Gründen nicht in Kraft treten, so drohe den im Ausland ansässigen Wahlberechtigten eindeutig eine „dramatisch zurückgegangene“ Zahl von Wahllokalen, warnte die Ressortministerin.