Dissidentenfall Ursu wieder aufgerollt

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Bukarest (ADZ) - Die Generalstaatsanwaltschaft strebt eine Wiederaufnahme des Verfahrens zum Tod des Dissidenten Gheorghe Ursu im Jahr 1985 an. Seit der Verkündung des Freispruchs im Prozess seien neue, damals unbekannte Erkenntnisse aufgetaucht und geschichtswissenschaftliche Einrichtungen haben den Hintergrund besser beleuchtet, so die Staatsanwaltschaft.
 
Im Sommer hatte der Oberste Gerichtshof überraschend zwei frühere Offiziere der Securitate von dem Vorwurf freigesprochen, an der Ermordung des Regimekritikers Gheorghe Ursu in Untersuchungshaft beteiligt gewesen zu sein. Schockiert hatte vor allem die Begründung des Urteils: Marin Pârvulescu und Vasile Hodiș hätten Ursu in seinen Rechten nicht unzumutbar verletzt, da auch gegenwärtig Strafermittlungen belastend für Beschuldigte seien. Das Regime habe zudem Dissidenten ab 1964 nicht mehr systematisch verfolgt und Ursus Dissidenz sei, da nicht öffentlich vorgetragen, ohnehin fragwürdig, zudem er ja auch ins Ausland reisen durfte.