Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Generalstaatsanwältin Rumäniens, Laura Codruţa Kövesi, erwägt, beim Obersten Gerichtshof ein Berufungsverfahren im Namen des Gesetzes einzuleiten, als Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in der Sache der Gehaltskürzungen.
Dieses Urteil besagt, dass die Gehaltskürzungen um 25 Prozent, die auf Grund des Gesetzes 118/2010 vorgenommen worden sind, durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt waren. Und dieses habe Vorrang, insbesondere wenn es um das Gleichgewicht des Staatshaushalts gehe. Vorher hatten die rumänischen Gerichte zahlreiche Urteile gefällt, die den geschädigten Klägern Recht gaben, sodass der Staat diesen insgesamt neun Milliarden Lei zurückzahlen müsste. Staatschef Traian Băsescu äußerte dazu: Der rumänische Staat hatte laut EGMR das Recht, für makroökonomisches Gleichgewicht zu sorgen. Wie verhält es sich nun mit unseren Richtern, die den Staat zwingen wollen, in einer Krisensituation neun Milliarden Lei zu bezahlen, fragte Băsescu. Es handle sich zumindest um Demagogie.
Die Generalstaatsanwältin weist darauf hin, dass nicht alle Urteile gleich zugunsten der Staatsangestellten ausgefallen waren. Jetzt müsste beim Obersten Gerichtshof zumindest erreicht werden, dass die Rechtsprechung vereinheitlicht wird und dass die Urteile aus Straßburg verbindlich sind.