Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die den Parteienwechsel betreffende Eilverordnung der Regierung ist Dienstag im Amtsblatt erschienen und somit in Kraft getreten. Der Erlass bestimmt eine Frist von 45 Tagen, in der sich Bürgermeister, Vorsitzende von Kreisräten, Mitglieder der Kommunal- und Kreisräte entscheiden können, welcher Partei sie künftig angehören wollen, ohne dass sie dadurch – wie es das Gesetz vorsieht – ihr Mandat verlieren. Diese Entscheidung muss schriftlich erfolgen und kann nur ein einziges Mal getroffen werden.
Die Verordnung wird dadurch begründet, dass es gegenwärtig andere politische Verhältnisse gibt als während der Kommunalwahlen von 2012. Viele Kommunalpolitiker seien auf der Liste der USL gewählt worden, die es nicht mehr gibt. Dadurch sei es vielerorts zu einer Blockierung der Arbeit in den Kommunalräten gekommen
In der Angelegenheit hat sich auch der kommissarische Geschäftsträger der US-Botschaft in Bukarest, Dean Thomson, in einem Interview geäußert: Sowohl die Regierung als auch andere Seiten hätten sich mit der Botschaft beraten. Die Botschaft habe nichts mit dem Inhalt der Verordnung zu tun, habe jedoch eine transparente parlamentarische Vorgangsweise angemahnt. Die PNL und die PDL wollen wegen der Verordnung einen Misstrauensantrag im Parlament einbringen und sich notfalls ans Verfassungsgericht wenden.