Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch einen Artikel des Gesetzes über die Rückerstattung illegal verstaatlichter Immobilien zu kommunistischer Zeit für verfassungswidrig befunden. Es handelt sich um Art. 4 des neuen Rückgabegesetzes (165/2013), aufgrund dessen vor Gericht anhängige Rückerstattungsforderungen noch vor Urteilsspruch an die für die Rückgabe zuständigen Behörden hätten weitergeleitet werden können. Die Verfassungsrichter befanden einstimmig, dass im Fall bereits vor Gericht anhängiger Verfahren ein rechtskräftiges Urteil, das Eigentumsrecht und Quantum festlegt, abzuwarten ist. Die Verfassungsrichter trugen damit einem Piloturteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg von 2010 Rechnung.