Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat die Eingabe des USL abgewiesen, wonach das Gesetz zur Einfrierung der Renten und der Gehälter der Staatsbediensteten im Jahr 2012 der Verfassung widersprechen würde. Es handelt sich um das Gesetz zur Billigung des Regierungserlasses 80/2010, der in der Abgeordnetenkammer derart abgeändert worden ist, dass der Rentenpunkt auf dem Stand des Jahres 2011 bleibt und die Gehälter nicht erhöht werden. Diese Bestimmungen sind bis zum 1. Januar 2013 gültig. Das Verfassungsgericht hat daran nichts Verfassungswidriges gefunden. Präsident Traian Băsescu hatte am 16. November dazu erklärt, dass unabhängig vom Urteil des Verfassungsgerichts nichts zu machen sei: „Wo kein Geld ist, kann nicht bezahlt werden.“