Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch zwei Eingaben abgewiesen, die von der Regierung, beziehungsweise Präsident Traian Băsescu eingereicht worden waren. Die Regierung hatte das Verfassungsgericht angerufen, um über einen Verfassungskonflikt zwischen Regierung und Präsident zu befinden, weil dieser im Wahlkampf für die Europawahlen Werbung für eine Partei gemacht habe. Es handelt sich um das Werbetrikot der Partei der Volksbewegung (PMP), in dem sich Băsescu zusammen mit Amtsträgern dieser Partei am Schwarzmeeresstrand hat fotografieren lassen. Die Begründung der Abweisung der Eingabe steht allerdings noch aus.
Präsident Traian Băsescu hatte sich ans Verfassungsgericht gewendet, weil Premier Victor Ponta sich weigerte, die Dekrete zur Auszeichnung der ehemaligen Leitung des Rumänischen Kulturinstituts (ICR), Horia Roman Patapievici, Mircea Mihăieş u. a. gegenzuzeichnen. Auch diese Eingabe wurde abgewiesen, die Begründung wird erwartet.
Ein weiteres Urteil des Verfassungsgerichts betrifft die Eingabe der PNL-Fraktion aus der Abgeordnetenkammer gegen das Insolvenzgesetz, das am 15. April von der Kammer angenommen worden war und an dem die Liberalen mehrere Artikel zu beanstanden hatten. Das Gericht hat nun entschieden, das Gesetz sei verfassungsgemäß.