Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Wochenende die extremistische EU-Abgeordnete Diana Șoșoacă mit einem präzedenzlosen Urteil aus dem Präsidentenrennen gezogen, indem es ihre Präsidentschaftsbewerbung für ungültig befand. Der Schachzug war möglich geworden, nachdem die Frist für besagte Bewerbungen abgelaufen war und das VG über Beschwerden gegen mehrere davon befinden musste – dabei lehnte das Gremium sämtliche Klagen mit Ausnahme jener gegen Șoșoacăs Kandidatur ab. Das von fünf von der PSD ernannten Verfassungsrichtern gefällte Urteil dient vor allem dem PSD-Kandidaten Marcel Ciolacu, da dieser, um den Wahlsieg davontragen zu können, auf eine Stichwahl mit AUR-Chef George Simion hofft und Șoșoacăs Anhänger nun wohl vermehrt für letzteren stimmen dürften.
PNL und Opposition reagierten entsetzt: Er sehe einen „roten eisernen Vorhang“ fallen, in einer Demokratie stehe es einzig den Wählern zu, einen Präsidentschaftsbewerber abzustrafen – und zwar an den Wahlurnen, stellte PNL-Chef Nicolae Ciucă klar. USR-Chefin Elena Lasconi sagte, damit gehe offenkundig „Ciolacus Traum in Erfüllung“. Ex-Justizminister Stelian Ion (USR) verlautete, dass „wir alle gegen Șoșoacăs extremistische, prorussische und europafeindliche Parolen sind“, doch stelle sich die Frage, ob dies „verfassungsrechtliche Gründe“ seien, „um ihre Präsidentschaftsbewerbung zu verbieten“? Regierungs- und PSD-Chef Marcel Ciolacu forderte das VG derweil auf, umgehend seine Urteilsbegründung bekanntzugeben.
Șoșoacă selbst wetterte in einer ersten Reaktion gegen „Amerikaner, Juden und die EU“, die sie aus dem Spiel gezogen hätten, kündigte Proteste gegen das VG-Urteil an und hinterlegte beim Zentralen Wahlbüro eine neue Präsidentschaftsbewerbung.