Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Audiovisuelle Rat (CNA) hat Donnerstag das öffentlich-rechtliche Fernsehen (TVR) mit 50.000 Lei bestraft, weil am 6. Dezember auf dem Kanal TVR 3 ein antisemitisches Weihnachtslied (Colind) übertragen wurde. Die Strafe erfolgt laut Art. 47, Abs. 1 der Regelungen des Fernsehbetriebs, der die Verbreitung von Programmen mit antisemitischem oder xenophobem Inhalt verbietet.
Dieses Lied ist von den Colindesängern des Ensembles „Dor transilvan“ in Klausenburg gesungen worden, anscheinend lief dabei eine CD, die vom Klausenburger Kreiszentrum für die Bewahrung und Förderung der traditionellen Kultur produziert wurde. Dabei haben es die Autoren der Sendung unterlassen, sich die CD vor der Übertragung genau anzuhören. Auf der Sitzung des CNA sagte ein Mitglied: „Ich kenne viele Colinde, aber diese Monstrosität ist mir nie untergekommen.“
Der Leiter des betreffenden Kreiszentrums in Klausenburg, Tiberiu Groza, hat sich öffentlich entschuldigt. Die amerikanische Botschaft in Bukarest bezeichnet die Übertragung eines solchen Weihnachtslieds als Antisemitismus. Der rumänische Außenminister Titus Corlăţean versicherte, dass die zuständigen Institutionen die Angelegenheit untersuchen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen werden. Die Patriarchie der rumänischen orthodoxen Kirche verurteilt die Verwendung von Colinde, die Feindschaft zwischen den Menschen schaffen.