Bukarest (ADZ) - Angesichts der nahenden Parlamentswahl hat Staatschef Klaus Johannis die Parteien am Dienstag bezüglich ihrer Anwärter auf das Amt des Regierungschefs verwarnt: Er werde niemanden mit der Kabinettsbildung beauftragen, „der strafverfolgt oder verurteilt ist oder Integritätsprobleme hat“, so Johannis’ Antwort auf eine Frage der Presse bezüglich des Profils des künftigen Premiers.
Artikel 85 und 103 der Verfassung räumen dem Staatsoberhaupt viel Spielraum bei der Ernennung des Premiers ein, einzig im – seltenen – Fall der absoluten Mehrheit einer Partei hat sich der Präsident mit dieser in puncto Nominierung zu beraten. Mit seiner Klarstellung schloss der Staatschef, ohne sie beim Namen zu nennen, sowohl den rechtskräftig wegen Wahlbetrugs verurteilten PSD-Chef Liviu Dragnea als auch Ex-Premier Victor Ponta und Senats- und ALDE-Chef Călin Popescu Tăriceanu als Anwärter auf das Amt aus – gegen letztere laufen bekanntlich strafrechtliche Ermittlungen. Entsprechend gereizt reagierten die Betroffenen: Der Präsident missachte die Verfassung, behauptete Dragnea am Abend – einzig die Wähler hätten zu bestimmen, wer das Land führe. Auch Tăriceanu hieb in die gleiche Kerbe – der Präsident habe „den Willen des Volkes“ zu respektieren, sonst drohe eine „politische oder gar eine Verfassungskrise“.