Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem das Parlament Mittwoch das Staatshaushaltsgesetz 2014 und das Gesetz der Sozialversicherungen angenommen hat, geht der Kampf um diese beiden Gesetze erst richtig los. Zuerst besteht die Möglichkeit, dass die Opposition (PDL) das Staatshaushaltsgesetz beim Verfassungsgericht angreift. Andernfalls könnte das Parlament zu Wochenbeginn das Gesetz ans Präsidialamt weiterleiten.
Laut Verfassung hat der Präsident 20 Tage Zeit, um sich zu entscheiden, ob er es gegenzeichnet oder ans Parlament zurückschickt – was er wegen der Akzise von 7 Eurocent in Aussicht gestellt hat. Dort wird es nach der zweiten Lesung sofort wieder angenommen, das könnte bis zum 31. Dezember geschehen, erklärte Premier Victor Ponta. Laut Verfassung darf der Präsident ein Gesetz nur einmal ans Parlament zurückschicken, dann muss er es gegenzeichnen. Er hat aber noch die Möglichkeit, sich ans Verfassungsgericht zu wenden. Es ist keine Frist vorgeschrieben, innerhalb derer sich das Gericht mit einer Eingabe beschäftigen muss.
Victor Ponta verwies auf die Möglichkeit, dass Präsident Băsescu zumindest das Budget der Sozialversicherungen gegenzeichnet. In dem Fall könnten die um 3,76 Prozent erhöhten Renten ab 1. Januar 2014 ausgezahlt werden. Allgemein wird darauf verwiesen, dass die Eilverordnung der Regierung zur Erhöhung der Luxussteuer auf Benzin ohnedies in Kraft tritt.