Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht (CCR) hat Dienstag eine Entscheidung über Artikel 2 des Gesetzes 90/2001 zum dritten Mal verschoben. Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte der Ombudsmann, es muss geklärt werden, ob ein strafrechtlich Verurteilter ein öffentliches Amt bekleiden darf – in der Verwaltung, als Minister oder gar als Premier. Eine Entscheidung hatte das Verfassungsgericht zuerst auf den 21. März verschoben, dann auf den 4. April und jetzt nochmals auf den 27. April. Es sei das schwierigste Urteil, das das Gericht fällen müsse, erklärte dessen Vorsitzender Valer Dorneanu, denn es handle sich um eine „politische Entscheidung“. Praktisch geht es darum, ob der Vorsitzende der PSD, die die letzten Parlamentswahlen gewonnen hat, also Liviu Dragnea, noch Premier werden darf oder nicht. Eine andere Angelegenheit war einfach zu klären: Die Verfassungsrichter werden mit keinen TV-Statements mehr vor die Öffentlichkeit treten, sondern nur noch mit schriftlichen Pressemitteilungen. Der Druck der Öffentlichkeit sei zu groß. Eine Entscheidung konnte das Verfassungsgericht zu einer Verfassungsbeschwerde treffen, die sich auf das Anwaltsgesetz bezieht. Einstimmig wurde von den neun Richtern festgelegt: Es bleibt dabei – so wie im Gesetz vorgesehen – dass ein Rechtsanwalt, der strafrechtlich verurteilt wurde, seinen Beruf nicht mehr ausüben darf.