Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Dienstag den rumänischen Staat dazu verurteilt, an den ehemaligen Senator Cătălin Voicu (PSD) einen Schadenersatz von 4500 Euro zu bezahlen. Dieser war im März 2010 wegen Einflussnahme in Untersuchungshaft genommen worden, die Haft ist dann monatlich bis April 2011 verlängert worden. Der ehemalige Senator hatte wegen den Arrestbedingungen und mangelnder Hygiene geklagt. Gegen das Urteil kann bei einer höheren Kammer des EGMR Berufung eingelegt werden. Ähnliche Urteile hat der EGMR in weiteren drei Fällen aus Rumänien ausgesprochen. Mit 33.060 Insassen auf 19.738 Plätzen sind die hiesigen Haftanstalten stark überbelegt.