Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission hat 31 Fälle beanstandet, in denen Rumänien seinen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union nicht nachgekommen ist. Dabei betrafen fünf Beanstandungen die rumänische Umweltpolitik. Zudem wurden u. a. die Bereiche Mobilität und Transport, Industrie sowie Unternehmertum bemängelt.
Zum 31.12.2018 waren noch 59 Beschwerden gegen Rumänien vonseiten der EU-Kommission vorgebracht worden, von denen 34 aufgrund einer nicht rechtzeitigen Umsetzung der Vorgaben formuliert worden waren. Mit insgesamt 20 Monierungen sah sich Rumänien zum Jahresende aufgrund einer inkorrekten und / oder nicht sachgemäßen Umsetzung konfrontiert. In fünf Fällen wurden Regeln, Übereinkommen und Entscheidungen nicht berücksichtigt.
Der am Donnerstag veröffentlichte Jahresbericht der Europäischen Kommission präsentiert das Modell, anhand dessen das supranationale Organ die Anwendung des EU-Rechts im Jahre 2018 überwacht und sichergestellt hat. Der Rapport weist im Vergleich zum Jahre 2017 (1559 Fälle) einen leichten Anstieg (um 0,8 Prozent) der Beanstandungen wegen nicht eingehaltener Verpflichtungen auf (1571 Fälle). Rumänien hat im letzten Jahr 19 von 23 Richtlinien (83 Prozent) innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der offiziellen Frist umgesetzt. Dies zeige, „dass Rumänien die termingemäße Umsetzung der Direktiven des EU-Binnenmarktes ziemlich gut überwacht“, so die offizielle Stellungnahme der Kommission.