Bukarest (ADZ) - Ungültigkeitsentscheidungen sollten nicht nur auf der ausschließlichen Grundlage von Informationen getroffen werden, die der Geheimhaltung unterliegen, sondern aufgrund von klaren, transparenten und der Öffentlichkeit zugänglichen Beweisen erfolgen, so die sogenannte Venedig-Kommission des Europarates. Das Gremium hatte sich vor dem Hintergrund der annullierten Präsidentschaftswahlen in Rumänien in einem Dringlichkeitsbericht mit den Umständen beschäftigt, in denen ein Verfassungsgericht Wahlen für ungültig erklären kann. Die Kommission stellte allerdings klar, dass es nicht dafür zuständig sei, den konkreten Fall Rumäniens zu prüfen. Grundsätzlich sei es extrem schwer, durch Online-Kampagnen und soziale Medien verübte Rechtsverstöße nachzuweisen, daher müssten Annullierungsentscheidungen klar diese Verstöße und die entsprechenden Beweise nennen, wobei Geheimerkenntnisse nur als Hintergrund dienen sollten. Zudem sollten betroffene Wahlparteien die Möglichkeit bekommen, die eigenen Standpunkte und Beweise vorzulegen, empfiehlt die Venedig-Kommission. Dies sei für die Transparenz und Richtigkeit von Justizentscheidungen wesentlich wichtig.