Bukarest (ADZ) - Rumänien hat die durch EU-Richtlinie Nr. 94/2019 festgelegte Frist zum Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Einwegplastik vom 3. Juli verpasst. Nun besteht die Gefahr der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Die EU-Richtlinie zur Begrenzung der Auswirkungen von Kunststoffen auf die Umwelt wurde vor zwei Jahren verabschiedet und sieht zehn Produktkategorien vor: Ohrstöpsel, Einwegteller und -besteck, Ballons und Haltestäbchen, Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, Zigarettenfilter, Plastiktüten, Plastikverpackungen, Feuchttücher und andere Hygieneartikel aus Kunststoff.
Umweltminister Tánczos Barna, der für die Umsetzung des Gesetzes zuständig ist, versuchte zunächst, die Schuld auf das Gesundheitsministerium zu schieben, kündigte jedoch schließlich am Freitag auf Facebook an, dass der Entwurf einer Eilverordnung zur Abschaffung des Einwegplastiks fast fertig sei. Dieser werde in der laufenden Woche dem interministeriellen Genehmigungsverfahren unterzogen.