Fristenverlängerung für nicht abgerufene Fördermittel

Rumänien darf Milliarden Euro nachträglich abrufen

Bukarest/Straßburg/Brüssel (ADZ) - Das Europäische Parlament hat am Mittwoch den Haushalt der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020 beschlossen: Knapp 960 Milliarden Euro sollen der Gemeinschaft in den kommenden sieben Jahren zur Verfügung stehen, größte Ausgabenblocks bleiben dabei die Strukturfonds für die ärmeren EU-Regionen (rund 51 Milliarden Euro) und die Direktzahlungen an Landwirte (knapp 44 Millirden Euro). Das EU-Parlament beschloss zudem, Rumänien und der Slowakei eine Fristenverlängerung für ungenutzt gebliebene Fördermittel einzuräumen.

Konkret darf Rumänien im kommenden Jahr die 2011 ungenutzt gebliebenen und 2015 sodann die 2012 ungenutzten Fördergelder abrufen, die ansonsten jeweils zum Jahresende verfallen wären. Rumänien bleibe damit allein in diesem Jahr ein Verlust von rund 2 Milliarden Euro erspart, zeigte der Minister für EU-Mittel, Eugen Teodorovici, am Mittwoch auf. Die rumänischen Behörden seien nun zu einer zügigen Umsetzung der Förderprojekte und der Optimierung ihrer eigenen Verwaltungskapazität aufgefordert, teilte die Sprecherin von EU-Regionalkommissar Johannes Hahn mit.