Bukarest (ADZ) - Die Antikorruptionsbehörde DNA hat bei Senatschef Călin Popescu-Tăriceanu am Montag erneut um Übermittlung der zusätzlichen Unterlagen zu PSD-Senator Dan Şova sowie „alle Eintragungen des Oberhauses“ bezüglich der 2014 und 2015 erfolgten DNA-Anträge auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Senatoren angesucht. Sollte die Senatsleitung die Dokumente nicht „bis zum 22. April“ zur Verfügung stellen, mache sie sich der Strafvereitelung, strafbar nach Paragraph 271 des Strafgesetzbuches, schuldig.
Auch stellte die DNA klar, dass sie laut geltenden Regelungen lediglich in Sonderfällen (Festnahme, U-Haft, Aufnahme von Strafermittlungen gegen Senatoren) ihre Ansuchen via Generalstaatsanwalt und Justizminister übermitteln muss, sich ansonsten jedoch sehr wohl direkt ans Parlament wenden kann. Tăriceanu versprach daraufhin eine „fristgemäße Übermittlung der Unterlagen“.
Für den Senatschef endete der Tag wenig erfreulich, da er den bisher ausstehenden Beschluss des Oberhauses bezüglich des umstrittenen Şova-Votums nun selbst aufstellen und verantworten muss: Zunächst hatte Tăriceanu nämlich versucht, diese Kastanien mit den Fingern anderer bzw. des Senatsplenums aus dem Feuer holen zu lassen, doch schmetterten die Senatoren seinen Resolutionsentwurf am frühen Abend kurzerhand ab, sodass er die Verantwortung für den Beschluss nun allein trägt.