Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Parlamentsausschuss für die Vorbereitung des neuen Wahlgesetzes hat sich Mittwoch für ein gemischtes Wahlsystem entschieden: Die Hälfte der Parlamentsmitglieder sollen durch Personenwahl gewählt werden, die andere Hälfte durch Listenwahl.
Für dieses gemischte Wahlsystem, nach dem z. B. der Bundestag gewählt wird, treten der Ungarnverband (UDMR) und die anderen nationalen Minderheiten an. Sie haben sich fürs Erste durchgesetzt, da von Anfang an festgelegt worden war, dass man mit Zweidrittelmehrheit abstimmen wird. Dazu biete das gemischte Wahlsystem auch für die großen Parteien einige Vorteile, man habe sich also auf diesen Kompromiss geeinigt, sagte Sulfina Barbu, die Vorsitzende des Ausschusses. Trotzdem wollen die PDL und die USL die Angelegenheit wieder vors Plenum des Parlaments bringen, diese Formationen befürworten die „reine Personenwahl“.
Bei den Vorteilen der gemischten Wahl wird noch darauf verwiesen, dass durch die Parteienlisten einige angesehene Parteimitglieder vor der Blamage gerettet werden können, die es in ihren Wahlkreis nicht geschafft haben. Durch die Umverteilung der Mandate bekommen sie eine weitere Chance.
Bei diesem gemischten Wahlsystem würde jeder Wähler vier Stimmzettel erhalten: Zwei für den Senat und zwei für die Abgeordnetenkammer, jeweils mit der Personen- und Listenwahl.