Bukarest (ADZ) - Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu hat am Donnerstag bekanntgegeben, nach dem Wahlchaos im Ausland Ermittlungen wegen „Wahlbehinderung“ eingeleitet zu haben – vorerst gehe seine Behörde in der Strafakte allerdings noch dem tatbezogenen Verdacht („in rem“) und keinem personenbezogenen nach. Niţu zufolge wurden bei der Generalstaatsanwaltschaft seit dem ersten Wahlgang „zahllose Anzeigen“ erstattet, die meisten davon wegen „Verstoß gegen das Wahlrecht“ bzw. Art. 385 des Strafgesetzbuches. Erstmals stellte am Donnerstag auch die Vorsitzende des Obersten Gerichts, Livia Stanciu, klar, dass die Regierung von Rechts wegen durchaus die Möglichkeit gehabt hatte, die Zahl der Wahllokale per Eilverordnung aufzustocken.