Straßburg/Bukarest (ADZ) – Der prorussische Extremist Călin Georgescu hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine erste Schlappe hinnehmen müssen: Die sieben Richter des zuständigen Senats haben seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Annullierung der Präsidentschaftswahlen vom Dezember abgelehnt. Vorläufige Maßnahmen ordnet das Gericht nur in Fällen eines unmittelbar drohenden Schadens an einem Recht der Menschenrechtskonvention an, der aufgrund seiner Natur nicht durch Wiedergutmachung, Wiederherstellung oder angemessene Entschädigung behoben werden konnte. Dies sei im Falle von Georgescu nicht der Fall.
Der Beschluss betrifft allerdings nicht den weiteren Verlauf des Verfahrens, in dem über die Rechtssache an sich entschieden werden soll.
Călin Georgescu, der am 24. November überraschend den ersten Wahlgang gewonnen hatte, klagte in Straßburg, nachdem das Verfassungsgericht die Wahlen aufgrund von mutmaßlich gravierender Fremdeinwirkung annullierte. Die Prozesse gegen die Annullierung der Wahlen, die Georgescu vor inländischen Instanzen führte, scheiterten: Urteile des Verfassungsgerichts sind nicht anfechtbar.