Bukarest (ADZ) - Auch mit dem wohl letzten ordentlichen Rechtsmittel gegen die Annullierung der Präsidentschaftswahlen von Ende letzten Jahres ist der russlandfreundliche Extremist und Mystiker Călin Georgescu gescheitert: Der Oberste Gerichtshof wies erwartungsgemäß auch seine Berufungsklage gegen mehrere Entscheidungen des Zentralen Wahlbüros ab, durch die die einschlägige Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember zur Annullierung der Präsidentschaftswahlen umgesetzt wurden. Im Vorfeld hatte Georgescu erneut ausgeführt, dass es keine Beweise gegeben habe, auf deren Grundlage die Wahlen annulliert worden seien. Das habe auch Präsident Klaus Johannis vor Journalisten in Brüssel eingeräumt. Rechtlich war es allerdings für den Oberste Gerichtshof kaum möglich, anders zu entscheiden, da die Urteile des Verfassungsgerichts verbindlich sind und vor keiner ordentlichen Instanz angefochten werden dürfen. Georgescu hat außerdem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.