Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Oberste Gerichts- und Kassationshof (ICCJ) hat im Berufungsverfahren der Integritätsbehörde (ANI) gegen Klaus Johannis den ersten Termin festgesetzt: Dieser ist nach der Stichwahl vom 16. November, und zwar am 18. November. ANI hatte dem Bürgermeister von Hermannstadt/Sibiu im April 2013 die Unvereinbarkeit seiner Ämter vorgeworfen, weil er das Munizipium in der Generalversammlung der Aktionäre des Kanalisationsunternehmens und der Marktverwaltung vertreten hat. Johannis konnte beweisen, dass ANI im Unrecht ist, er hat im September 2013 beim Berufungsgericht in Karlsburg/Alba Iulia den Prozess gegen ANI gewonnen. ANI hat darauf beim Obersten Gerichts- und Kassationshof Berufung eingelegt. Johannis ist sich sicher, dass er auch bei dieser Instanz gewinnen wird.
Über die 300 – 350 Bürgermeister, die die PNL und PSD aufgrund des Überläufer-Erlasses 55/2014 verlassen haben, sagte Johannis,, dass dies „Verräter“ seien. Sie würden auch nicht besonders ins Gewicht fallen, denn die ACL-Parteien würden insgesamt 1500 Bürgermeister stellen. Die Überläufer würden sich ihrer Schandtat aber nicht lange erfreuen, denn 2016 seien wieder Kommunalwahlen und es sei nicht anzunehmen, dass diese Leute von einer Partei noch als Kandidaten aufgestellt werden. Im jetzigen harten Präsidentenwahlkampf hätte man sich auf sie sowieso nicht mehr verlassen können.