Bukarest (ADZ) – Präsident Klaus Johannis hat am Mittwoch das am 15. Februar von der zuständigen Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz zur Erhöhung der Strafen für den Besitz von Drogen und sonstigen Substanzen mit psychoaktiven Wirkungen ausgefertigt, als Ergänzung zu den Gesetzen 143/2000 und 194/2011.
Somit werden der rechtswidrige Anbau, die Produktion, das Experimentieren, die Extraktion, die Gewinnung, die Zubereitung, der Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, der Vertrieb, die Lieferung in jeglicher Form, der Versand, die Beförderung, die Beschaffung, der Kauf, der Besitz oder andere Handlungen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Risikodrogen mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zehn Jahren, bzw. von fünf bis 15 Jahren sowie dem Entzug weiterer Rechte im Falle von Hochrisikodrogen geahndet. Handlungen mit Substanzen, welche verdächtig werden, psychoaktive Wirkungen zu haben, sollen mit zwei bis sieben Jahren Haft bestraft werden.