Bukarest (ADZ) - Die Parlamentsmehrheit scheint entschlossen, die von der Regierung für den 6. Dezember angesetzte Parlamentswahl wegen der Corona-Epidemie zu vertagen: Der parteifreie Adrian Dohotaru brachte letzte Tage einen Gesetzentwurf ein, der den Aufschub des Urnengangs bis März kommenden Jahres vorsieht. Dohotarus Vorstoß erfolgte wenige Stunden nachdem PSD-Chef Marcel Ciolacu bekannt gegeben hatte, dass seine Partei einen derartigen Schritt überlege. Dohotarus Gesetzentwurf, der laut Medienberichten aus der Feder der PSD stammen soll, sieht als neuen Parlamentswahltermin den 14. März 2021 vor.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Augustin Zegrean stellte daraufhin klar, dass die Verfassung die Amtszeit der Parlamentarier „klar auf vier Jahre“ beschränkt – einzig „in Kriegs- oder Notstandzeiten“, die per Präsidialdekret verhängt werden müssen, werde diese „von Rechts wegen“ verlängert, „per Gesetz“ sei dies jedoch keineswegs möglich. Das Parlament könne folglich zwar den Urnengang vertagen, nicht aber die eigene Amtszeit verlängern, was mit anderen Worten bedeute, dass die Legislative ab dem 21. Dezember mit äußerst beschränkten Befugnissen funktionieren würde. Davor hatte letzte Woche auch Staatschef Klaus Johannis gewarnt: Die Legislative wäre ab dem 21. Dezember „von Leuten bevölkert, die nichts entscheiden können“.
Politbeobachter und Medien gehen davon aus, dass das Inkrafttreten eines derartigen Gesetzes mit etwas Glück verhindert werden kann: Auch wenn es im Eilverfahren verabschiedet würde, könne mit Verfassungsklagen wertvolle Zeit geschunden werden. Und bis dahin bleibt der Regierungsbeschluss über die für den 6. Dezember angesetzte Parlamentswahl in Kraft.