Bukarest (ADZ) - Dröhnende Bohrmaschinen in der Nachbarwohnung, laute Partys im Untergeschoss, nächtliche Hochzeitsfeiern im großen Gartenzelt: Die Liste der Lärmbelästigungen ließe sich weiter fortsetzen, doch geht es nach dem Innenministerium, werden diese künftig seltener. Dessen Gesetzesinitiative sieht hohe Strafen bei anhaltenden privat verursachten Ruhestörungen zwischen 22 und 8 Uhr sowie von 13 bis 14 Uhr vor. Missachtet der Lärmverursacher die Anweisungen der Polizeibeamten nach einer ersten Verwarnung, drohe ihm eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und zwei Jahren, so der Gesetzentwurf. Bislang wird vermeidbare Lärmbelästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet, nicht jedoch als Straftat.
Zudem plant das Innenministerium Maßnahmen zum Schutz seiner Beamten. Kommt ein Bürger der Aufforderung zum Stehenbleiben nicht nach, soll ein Polizist ihn unmittelbar festsetzen können. Im Juli war in Suceava ein Polizist im Dienst tödlich angegriffen worden, während im September Holzdiebe einen Gesetzeshüter überwältigten und entwaffneten. Das unerlaubte Entfernen von den Beamten wird bereits als Widerstand gegen die Staatsgewalt geahndet.