Gesetzespaket zum Umgang mit Drohnen verabschiedet

Streitkräfte drängten auf Rechtsnovelle

Bukarest (ADZ) - Vor dem Hintergrund des russischen Kriegs gegen die benachbarte Ukraine gilt der Rechtsrahmen für den Umgang mit unbemannten Flugobjekten als obsolet und muss überarbeitet werden. Vertreter der Streitkräfte hatten erläutert, dass ein Eingriff gegen fremde Drohnen auf eigenem Gebiet rechtlich problematisch ist. 

Die Vorlagen des Verteidigungsministeriums (MApN) wurden nun von der Regierung gebilligt und gehen ins Parlament. Demnach werden die Situationen der unbefugten Nutzung des Luftraums definiert – dazu gehören nicht genehmigte Flüge, die Abweichung von festgelegten Flugbahnen, der Überflug gesperrter Gebiete, Fotoaufklärungsmissionen ohne Genehmigung des Verteidigungsministeriums oder die Gefährdung von Aufträgen des MApN oder der Behörden des Verkehrsministeriums. In einer solchen Lage soll der neue Rechtsrahmen eine abgestufte Vorgehensweise möglich machen: Drohnen können unter Kontrolle gebracht oder neutralisiert werden, indem die Steuerung oder Kommunikation abgeschaltet wird. Denkbar ist allerdings auch die „Festsetzung“ oder Zerstörung der unbemannten Flugobjekte. Die Entwürfe legen auch die Verkettung der jeweils für die entsprechenden Entscheidungen zuständigen Stellen fest.