Bukarest (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg soll, Regierungsquellen zufolge, Rumänien eine Gnadenfrist von weiteren neun Monaten für die Überarbeitung der Gesetzgebung im Restitutionsbereich eingeräumt haben. Der EGMR hatte Bukarest bereits 2010 durch ein Piloturteil eine Frist von 18 Monaten für eine Gesetzesnovelle gewährt. Zum Musterverfahren gegen Rumänien kam es, weil der Staat es kontinuierlich versäumt, rechtskräftige Urteile über Rückgaben zu vollstrecken und eine mit der Rechtsprechung des EGMR vereinbare Gesetzgebung für Entschädigungen verstaatlichten Eigentums zu verabschieden. Letztere würden den Staat nämlich zig Milliarden Euro kosten, die er derzeit nicht hat.