Bukarest (ADZ) – Das Abgeordnetenhaus hat als entscheidende Kammer die Schwellenwerte, ab denen Beschaffungen oder Aufträge ausgeschrieben werden müssen, verdoppelt. Demnach ist bei Vertragswerten von bis zu 900.000 Lei (180.000 Euro) eine Direktvergabe öffentlicher Arbeiten möglich. Bei Beschaffungen sind Ausschreibungen erst ab etwa 270.000 Lei (54.000 Euro) verpflichtend. Die Oberkammer hatte die Initiative der parlamentarischen Mehrheit am 8. Juni durchgewunken – aus ihrer Sicht seien einfachere Vergabevorschriften gefragt, um Mittel aus dem Wiederaufbau- und Re-silienzplan PNRR schneller abrufen zu können. Die Novelle muss noch von Präsident Klaus Johannis ausgefertigt werden.
Die Sozialpartner im Wirtschafts- und Sozialrat CES kritisierten in ihrer konsultativen Stellungnahme mit scharfen Worten: Die signifikante Anhebung der Schwellenwerte werde den Wettbewerb verzerren und die Qualität der Arbeiten beeinträchtigen; wichtige Arbeiten könnten nach willkürlichen Kriterien an die Klientel der Verwaltung vergeben werden. Immerhin darf der Rechnungshof weiter die Vergabeverfahren prüfen – eine Kontrolle dieser Behörde war in einer ursprünglichen Fassung des Entwurfs nicht mehr vorgesehen.