Hermannstadt (ADZ) - Die Unterzeichnung des Erlasses über die vorzeitige Beendigung des Mandates der Hermannstädter Bürgermeisterin Astrid Fodor kündigte die Präfektin Adela Muntean am Mittwoch an. Die Bekanntmachung erfolgte am Mittwoch durch die Präfektin in einer Fernsehsendung eines nationalen Senders „infolge der Zustellung des Berichtes der Nationalen Integritätsbehörde (ANI) und dessen Endgültigkeit“, in dem die 2016 zurückliegende Unvereinbarkeit zweier damaliger Ämter der heutigen Bürgermeisterin festgestellt wurde.
Inzwischen erklärte die Bürgermeisterin Astrid Fodor (DFDR), dass „ein solches Vorgehen von Seiten einer Präfektin der PSD zu erwarten war“ und sie gegen den Erlass Einspruch einlegen wird, mit dem dessen Aufhebung bis zur gerichtlichen Beschlussfassung in der Hauptsache beantragt wird. Es handelt sich hierbei um einen Beschluss betreffend eine seit 2016 andauernde Rechtsstreitigkeit, als Astrid Fodor das Amt als Vizebürgermeisterin innehatte und entsprechend dem Bildungsgesetz 1/2011 Mitglied des Verwaltungsrates der Brukenthalschule und des Kindergartens Nr. 37 war. Die Unstimmigkeiten in der damaligen Gesetzeslage, die eine Mitgliedschaft vorgab aber auch eine Unvereinbarkeit diesbezüglich feststellte, hat das Gesetz 59/2019 mittlerweile aufgehoben, das vorsieht, dass die Beschuldigung der Unvereinbarkeit nur bis zur rechtmäßigen Beendigung des Mandates anhält, in dessen Rahmen diese festgestellt wurde. Bis zur Beendigung des Rechtsstreites ist ein interimistischer Bürgermeister einzusetzen. Astrid Fodor zufolge wäre die Vizebürgermeisterin Corina Bokor (DFDR) die „weiseste und zugänglichste Lösung“.