Bukarest (ADZ) - Das Berufungsgericht Bukarest hat am Mittwoch gegen den Oberreferenten Nicolae-Adrian Gavrilã von der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung (ANAF) sowie gegen den Bukarester Anwalt Marius Stãncescu Haftbefehle erlassen. Beide werden der Vorteilsannahme beschuldigt in einem Fall, in dem es um Schmiergelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro geht.
Sowohl Gavrilã als auch Stãncescu hätten die Zahlung unterschiedlich hoher Summen gefordert, um hochrangige Vertreter der Finanzbehörden davon abzuhalten, Maßnahmen zu Ungunsten von Celestinis Geschäften einzuleiten, etwa die Durchführung von Kontrollen zur Feststellung der Steuerhinterziehung und des Schmuggels.
Wie aus der Dokumentation der DNA hervorgehen soll, gehe es darum, dass das Geld vom italienischen Geschäftsmann Antonello Celestini verlangt wurde und dem ANAF-Chef Sorin Blejnar zugute kommen sollte. Insider aus dem Justizwesen berichten zudem, dass bei der Anhörungen am Mittwoch auch der Name des kommissarischen Leiters der Nationalen Zollverwaltung, Viorel Comanita, gefallen sein soll.
Der Verteidiger von Stãncescu beschuldigte den Italiener jedoch, mit seinen Vorwürfen lediglich sein eigenes Strafmaß vermindern zu wollen, zumal die DNA gegen ihn ermittle.