Bukarest (ADZ) – Das rumänische Verfassungsgericht hat das Gesetz zur Verdoppelung der Abschussquote für Braunbären bestätigt. Damit wies es eine Beschwerde von Präsident Nicușor Dan zurück. Dan hatte argumentiert, dass der Abschuss als Regel anstatt als Ultima Ratio eingeführt werde und so auch die Habitat-Richtlinie der EU verletzt werde. Übergangsagrarminister Barna Tánczos begrüßte die Entscheidung zum Gesetz, das die zunehmenden Bärenangriffe in Berg- und Tourismusgebieten eindämmen sollte. Tánczos erklärte, auch der EU-Umweltkommissar habe bei einem Treffen in Brüssel bestätigt, dass Rumänien Maßnahmen zur Steuerung des Bärenbestands ergreifen dürfe. Die Eingriffe seien verhältnismäßig und stützten sich auf eine im vergangenen Jahr abgeschlossene genetische Bestandsaufnahme. Ziel sei es, die Überpopulation zu begrenzen sowie Menschen und landwirtschaftliche Betriebe besser zu schützen. Die Behörden dürfen jetzt rund 860 Bären präventiv und 110 Exemplare als Eingriffsquote abschießen.
Umweltverbände hatten die Regelung als „legalisiertes Massaker“ bezeichnet und den Behörden vorgeworfen, die Bestandszahlen künstlich aufzublähen, um die Trophäenjagd zu fördern.





