Bukarest (Mediafax/ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat die Gesetze zur Neuausrichtung der Diplomaten- und Abgeordnetengehälter unterzeichnet. Nach mindestens 18 Jahren können sich im diplomatischen Dienst Tätige mit 60 Jahren in den Ruhestand versetzen lassen und sich dabei auf eine Pension in Höhe von 80 Prozent ihres monatlichen Bruttogehalts während ihres letzten Dienstjahres mitsamt Zuschlägen stützen.
Die gleiche Berechnungsgrundlage gilt auch für Abgeordnete, welche mindestens 14 Jahre dem Parlament angehört und insgesamt 30 Jahre Beiträge an die Staatskasse entrichtet haben. Das Gesetz begünstigt auch Staatsbedienstete, die nach dem 31. August 2010 aus dem Amt geschieden sind.