Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgerichtsurteil von Mittwoch, das die Abberufung von Ministern und Ernennung von Interims-Ministern als einen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Regierungschefs fallenden Verwaltungsakt einstuft, hat den Abgang von Justizministerin Ana Birchall (PSD) besiegelt. Die 46-Jährige war bereits Ende August von Regierungschefin Viorica Dăncilă entlassen worden und bisher bloß infolge der Weigerung des Staatsoberhaupts im Amt geblieben, Minister-Abberufungen oder -Ernennungen vor einer Bestätigung der neuen Minderheitsregierung durch das Parlament vorzunehmen.
Birchall hatte mit ihrem Standpunkt, dass Rumänien den Empfehlungen der Venedig-Kommission und der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) bezüglich der umstrittenen Sonderstaatsanwaltschaft für Justizstrafsachen (SIIJ) nachkommen und letztere auflösen müsse, bei zahlreichen Hardlinern ihrer Partei angeeckt; die Regierungschefin gab schließlich deren Drängen nach und beantragte Birchalls Entlassung. Sie wünsche sich „nach wie vor einen Juristen“ an der Spitze des Justizressorts, sagte Dăncilă am Mittwochabend, ohne dabei potenzielle Anwärter beim Namen zu nennen.