Justizrat CSM verreißt Novelle zu Sonderrenten

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Bukarest (ADZ) – Die Richterschaft ist in Aufruhr, nachdem das Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der das Pensionsalter für Richter und Staatsanwälte auf in der Regel 65 Jahre anhebt – und zwar ab 2026 und nicht mehr nach Jahrgängen abgestuft, wie in einer früheren Fassung vorgesehen war.  Der Justizrat (CSM) reagierte mit scharfer Kritik und erklärte, das Gesetz widerspreche dem Grundprinzip der richterlichen Unabhängigkeit sowie weiteren verfassungsrechtlichen Prinzipien wie Rechtsklarheit, Vorhersehbarkeit und Gleichbehandlung.

In seiner Stellungnahme warf der CSM dem Parlament vor, durch sein Vorgehen fundamentale Werte der demokratischen Verfassung und des Rechtsstaates zu untergraben. Die kurzfristige und grundlegende Änderung des Status der Magistraten führe zu nicht wiedergutzumachenden Folgen für das Justizsystem. Es sei unverständlich und inakzeptabel, dass in einem EU-Mitgliedstaat wie Rumänien die Unabhängigkeit der Justiz immer wieder zum Wahlkampfthema werde, so der Rat. 

Abstriche sollten Richter und Staatsanwälte auch dahingehend hinnehmen, dass ihre Renten künftig maximal dem Nettogehalt des letzten Arbeitsmonats entsprechen darf.  Zusätzliche Einkünfte wie Boni oder Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub sollen künftig nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Gesetz geht nun in den Senat. Dort hoffen Gegner der jetzigen Form, dass die abgestufte Einführung des neuen Rentenalters wieder berücksichtigt wird.